Der Anbieter (BLDAM) stellt die Denkmaldaten mit der zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Geo- und Fachdaten sowie für die ständige Verfügbarkeit der Geodatendienste und Geoanwendungen wird von dem Anbieter keine Gewähr übernommen. Der Anbieter behält es sich ausdrücklich vor, einzelne Daten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Die Denkmallistenführung durch das BLDAM ist ein dynamischer Prozess und nicht abgeschlossen (§ 3 BbgDSchG). Der Bestand der Bau- und Bodendenkmale wird laufend vervollständigt und aktualisiert. Aus diesem Grund stellen die Denkmaldaten (Dienste) keine rechtsverbindliche Auskunft über den Denkmalstatus von Objekten und Liegenschaften sowie über dessen Umfang dar.
Die Kartierung der Baudenkmale ist nicht abgeschlossen. Im Wesentlichen sind die Bereiche bearbeitet, zu denen Denkmaltopografien erschienen sind. Darüber hinaus sind nur vereinzelt Denkmale kartiert. Die vorliegenden Kartierungen lassen daher keinen Schluss auf den tatsächlichen Bestand der eingetragenen Bau-, Garten- oder technischen Denkmale zu.
Es ist grundsätzlich sowohl mit noch nicht bearbeiteten bekannten Bodendenkmalen als auch überall mit der Entdeckung bislang noch nicht aktenkundig gewordener Bodendenkmale zu rechnen. Deshalb ist im Vorfeld von Bodeneingriffen (z.B. Tiefbaumaßnahmen) im Zuge eines Antragsverfahrens eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der jeweils zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen. Im Falle der Entdeckung bisher unbekannter Bodendenkmale besteht laut Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg Meldepflicht (§ 11 Abs. 1 und 2 BbgDSchG) sowie die Pflicht zur unveränderten Erhaltung und zum Schutz vor Gefahren bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung (§ 11 Abs. 3 BbgDSchG).
Es wird die Haftung für solche Schäden ausgeschlossen, die direkt oder indirekt durch die Nutzung der angebotenen Dienste entstehen.
Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden vom Haftungsausschluss ausgenommen, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für alle darüber hinausgehenden Haftungsregelungen wird auf den allgemeinen Haftungsausschluss des BLDAM im Impressum verwiesen.